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   OLG Hamburg, 06.02.2018 - 7 U 138/17   

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https://dejure.org/2018,6842
OLG Hamburg, 06.02.2018 - 7 U 138/17 (https://dejure.org/2018,6842)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06.02.2018 - 7 U 138/17 (https://dejure.org/2018,6842)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 06. Februar 2018 - 7 U 138/17 (https://dejure.org/2018,6842)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hamburg

    § 823 BGB, § 1004 BGB, § 11 Abs 5 S 4 LPG HA
    Gegendarstellungsanspruch bei Verdachtsberichtserstattung: Abgrenzung zwischen Meinungsäußerung und Tatsachenbehauptung; Grundsatz der Waffengleichheit

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Voraussetzungen eines Gegendarstellungsanspruchs

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Voraussetzungen einer rechtmäßigen Verdachtsberichterstattung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2018, 1200
  • MDR 2018, 795
  • ZUM 2018, 546
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerfG, 19.12.2007 - 1 BvR 967/05

    Kein Gegendarstellungsanspruch bei mehreren Deutungsmöglichkeiten einer Äußerung

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.02.2018 - 7 U 138/17
    Dem Gegendarstellungsanspruch bei Verdachtsäußerungen steht auch nicht die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 19. Dezember 2007 (AfP 2008, 58) entgegen, die sich mit dem Gegendarstellungsanspruch bei mehrdeutigen Äußerungen befasst.

    Zudem kann der Abdruck einer Gegendarstellung einen nur schwer ausgleichbaren Imageschaden für das zum Abdruck verpflichtete Presseunternehmen bewirken (BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 19. Dezember 2007 - 1 BvR 967/05 -, Rn. 40, juris).

  • BGH, 07.12.1999 - VI ZR 51/99

    Verdachtsberichterstattung: "Schleimerschmarotzerpack"

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.02.2018 - 7 U 138/17
    Diese Rechtsprechung korrespondiert mit den Voraussetzungen einer rechtmäßigen Verdachtsberichterstattung, wonach grundsätzlich zu verlangen ist, dass vor der Veröffentlichung eine Stellungnahme des Betroffenen einzuholen und im Beitrag auch die zur Verteidigung des Betroffenen vorgetragenen Tatsachen und Argumente zu berücksichtigen sind (vgl. BGH AfP 2000, 167, juris-Rn. 20; BVerfGE 35, 202, 232; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 19. Oktober 2006 - 1 BvR 152/01 -, Rn. 34, juris).
  • BVerfG, 05.06.1973 - 1 BvR 536/72

    Der Soldatenmord von Lebach

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.02.2018 - 7 U 138/17
    Diese Rechtsprechung korrespondiert mit den Voraussetzungen einer rechtmäßigen Verdachtsberichterstattung, wonach grundsätzlich zu verlangen ist, dass vor der Veröffentlichung eine Stellungnahme des Betroffenen einzuholen und im Beitrag auch die zur Verteidigung des Betroffenen vorgetragenen Tatsachen und Argumente zu berücksichtigen sind (vgl. BGH AfP 2000, 167, juris-Rn. 20; BVerfGE 35, 202, 232; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 19. Oktober 2006 - 1 BvR 152/01 -, Rn. 34, juris).
  • BVerfG, 19.10.2006 - 1 BvR 152/01

    Zu Sorgfaltsanforderungen bei Verdachtsberichterstattung unter namentlicher

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.02.2018 - 7 U 138/17
    Diese Rechtsprechung korrespondiert mit den Voraussetzungen einer rechtmäßigen Verdachtsberichterstattung, wonach grundsätzlich zu verlangen ist, dass vor der Veröffentlichung eine Stellungnahme des Betroffenen einzuholen und im Beitrag auch die zur Verteidigung des Betroffenen vorgetragenen Tatsachen und Argumente zu berücksichtigen sind (vgl. BGH AfP 2000, 167, juris-Rn. 20; BVerfGE 35, 202, 232; BVerfG, Nichtannahmebeschluss vom 19. Oktober 2006 - 1 BvR 152/01 -, Rn. 34, juris).
  • BGH, 03.02.2009 - VI ZR 36/07

    Kritik an Unternehmen - Korruptionsskandal

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.02.2018 - 7 U 138/17
    Bei der presserechtlichen Bewertung bestimmter Aussagen kommt es nicht auf isolierte Einzelaussagen, sondern stets auf den Gesamtkontext an (vgl. BGH NJW 2009, 1872, 1873; Kröner in HH-Ko/MedienR 31/78).
  • BGH, 18.11.2014 - VI ZR 76/14

    Nachtrag zu einer ursprünglich zulässigen Verdachtsberichterstattung nach

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.02.2018 - 7 U 138/17
    Dies gilt auch für die Beurteilung, ob es sich bei einer Äußerung um eine echte Frage oder um die Darstellung eines Verdachts handelt (vgl. BGH NJW 2015, 778 - Chefjustiziar m.w.N.) In dem Aufwerfen einer Frage steckt regelmäßig die Aussage, dass etwas tatsächlich so sein könnte und dass Umstände existieren, die Anlass zur Fragestellung geben.
  • BGH, 27.09.2016 - VI ZR 250/13

    Eingriff in das Persönlichkeitsrecht eines Journalisten: Abgrenzung von

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.02.2018 - 7 U 138/17
    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Antragsgegnerin angeführten Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 27. September 2016 (VI ZR 250/13 - "Mal PR-Agent, mal Reporter").
  • LG Hamburg, 03.11.2017 - 324 O 411/17

    Gegendarstellungsanspruch in Hamburg: Voraussetzungen bei einem Vorgehen gegen

    Auszug aus OLG Hamburg, 06.02.2018 - 7 U 138/17
    Die Berufung der Antragsgegnerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 3. November 2017, Geschäftsnummer 324 O 411/17, wird zurückgewiesen.
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